Die Benutzung von sog. E-Scootern boomt in nahezu allen Städten und so auch in Euskirchen.

Es kommt in den letzten Tagen häufiger vor, dass einzelne unserer SchülerInnen mit einem eigenen (oder aus der Familie stammendem) E- Scooter morgens zur Schule fahren, auf dem Schulhof zwischen den wartenden Kindern umhersausen und dann aufsichtsführende LehrerInnen bitten, „ihre“ Scooter einzuschließen bis zur Rückfahrt mittags.

Daher weisen wir daraufhin, dass der Fahrer oder die Fahrerin eines solchen E- Scooters mindestens 14 Jahre alt sein muss. Dies ist bei den meisten „FahrerInnen“ in unserer Schülerschaft nicht der Fall.

Das Nutzen eines solchen Fahrzeugs ist daher nicht gestattet.

Sollte Ihr Kind über 14 Jahre sein und einen eigenen oder geliehenen E- Scooter für die Fahrt zur Schule nutzen dürfen, weisen wir Sie daraufhin, dass das Befahren des Schulgeländes nicht gestattet ist und Ihr Kind für das diebstahlsichere Anschließen des Rollers (z.B. bei den Fahrradständern der Schule) selbst verantwortlich ist.

Vielen Dank, dass Sie Ihre Kinder entsprechend informieren!

Mit nettem Gruß

Jan Schütz, Schulleiter